Allem voran: Herzlichen Dank, dass Sie sich als Arbeitgeber über die Feuerwehr-Dienstleistung informieren.
Bestimmt haben Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeitende, die Feuerwehrdienst leisten. Hin und wieder verzichten Sie kurzfristig auf Ihre Arbeitnehmer/In im Rahmen von dringenden Feuerwehreinsätzen.
Gerne möchten wir Ihnen hier weitere Informationen zu gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang von Feuerwehrdienst und Arbeitstätigkeit anbieten.
Informationen zur Freistellungs- und Lohnfortzahlungspflicht in der Arbeitstätigkeit
Haben Sie Fragen bezüglich dem Feuerwehrdienst (Langendorf) Ihres Mitarbeiters?
Gibt es Unklarheiten und Fragen bezüglich Erwerbsersatz nach Feuerwehrkursen?
Wir nehmen uns Ihren Anliegen gerne an – senden Sie uns hierzu bitte eine Anfrage mittels Kontaktformular.
Herzlichen Dank
Feuerwehr Langendorf
Pascal Arn (Kommandant)